Risiko Winterwetter: Sicher fahren bei Eis und Schnee!
In der kalten Jahreszeit müssen Autofahrer mit glatten Stellen auf Straßen und Fahrbahnen rechnen. Unterschätzen Sie die winterlichen Tücken nicht und passen Sie ihre Fahrweise den Straßenverhältnisse an.
Wir haben für Sie wichtige Verhaltensregeln für die sichere Fahrt im Winter zusammengestellt:
Informieren Sie sich am Vorabend über den Wetterbericht. Bei Schneefall sollten Sie Staus und Verspätungen berücksichtigen. Starten Sie entsprechend früher oder steigen auf öffentliche Verkehrsmittel um. Befreien Sie vor der Fahrt alle Scheiben gründlich von Schnee und Eis. Wer nur ein Guckloch frei kratzt, riskiert ein Bußgeld und kann an einem Unfall mit schuld sein. Bremsen Sie nicht erst direkt vor der Kreuzung, denn hier ist es meist besonders glatt. Führen Sie einen vorsichtigen Bremstest durch, um ein Gefühl für die Straßenverhältnisse zu bekommen. Weichen Sie nicht auf ruhige Wohnstraßen aus. Diese sind oft kaum gestreut bzw. werden überhaupt nicht geräumt.
Halten Sie einen extra großen Sicherheitsabstand ein. Vor allem vor Kreuzungen genau auf vorausfahrende Fahrzeuge achten. Achten Sie besonders bei Brücken auf Glatteis, weil sie besonders im Winter von oben und unten "gekühlt" werden. Auch Nebel kann sich an kalten Tagen als Eis niederschlagen und Brücken in Rutschbahnen verwandeln.
Die folgenden Beiträge dienen zur groben Orientierung, welche Reifentypen es gibt. Die Bilder dienen zur Veranschaulichung. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Reifen Sie auf ihrem Fahrzeug haben, so rufen Sie uns doch einfach an!
Winterreifen
Der echte Winterreifen hat klar erkennbare Lamellen auf der gesamten Lauffläche bis in die Reifenschulter.
Lamellen sind feine, meist zickzackförmige Einschnitte in den Profilblöcken. Hier im Bildbereich sind sie gelb nachgezeichnet. Sie bilden zahlreiche Griffkanten für den Schnee auf der Fahrbahn.
Geländereifen
So genannte SUV- oder Off-Road-Bereifung ist trotz M+S-Kennung in der Regel nur leicht bzw. grob lamelliert (in diesem Beispiel keine Zickzack-Lamellen). Ihre Wintertauglichkeit ist daher äußerst begrenzt. Die Verwendung ist möglich auf kalter, nasser Straße - jedoch nicht zu empfehlen auf Schnee und Eis!
Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen kombinieren verschiedene Profilarten, die teils für den Sommer teils für den Winter entworfen sind. Lamellen - im Ausschnitt gelb nachgezeichnet - befinden sich bei diesem Beispiel nur im mittleren Bereich der Lauffläche (im Bild rot eingegrenzt).
Sommerreifen
Zum Vergleich: Ein Sommerreifen hat eindeutig keine Lamellen!
Bereits ab einer Profiltiefe von 3 Millimetern wird Ihre Sicherheit erheblich beeinträchtigt: Der Bremsweg verlängert sich erheblich. Die Aquaplaninggefahr steigt um ein Vielfaches an.
Die Reifen sollten ausgetauscht werden, wenn:
Ab einer Profiltiefe der Reifen von 1,6 mm ist eine Umbereifung gesetzlich vorgeschrieben.
Schnellcheck mit Ein-Euro-Münze
Mit einem einfachen Trick können Sie herausfinden, ob das Reifenprofil noch ausreichend ist. Sie benötigen nur eine Ein-Euro-Münze. Verschwindet der goldene Rand der Münze vollständig im Profil, besteht kein Grund zur Sorge. Ist er mit dem Profil auf gleicher Höhe, ist das Profil noch etwa 3 Millimeter tief.
1. Winterreifendefinition gemäß StVO:
Winterreifen sind gemäß europäischem Typengenehmigungsverfahren (nach ECE-R 30, 54, 75, 108 und 109, sowie nach EU-Richtlinie 92/23: M+S- (oder M.S.- oder M&S-) gekennzeichnete Reifen auf beiden Reifenseitenwänden (mindestens auf der äußeren), mit oder ohne Schneeflockensymbol! Das gilt auch für so gekennzeichnete Allwetter/Ganzjahresreifen.
2. Wie ist mit M+S-gekennzeichneten Sommer- oder Geländereifen zu verfahren:
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass der Fachbetrieb, der die Reifen montiert, hier in der Sachmängelhaftung steht, d.h. er muss wissen, ob es sich hier um Winterreifen/M+S-Reifen oder „nur“ um Sommer- oder Geländereifen mit M+S-Kennzeichnung handelt (siehe das entsprechende BRV-Statement als Anlage)!
3. Definition winterlicher Straßenverhältnisse gemäß StVO:
Winterliche Straßenverhältnisse sind:
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte!
4. Geltungsbereich für welche Fahrzeuge:
Für alle Kraftfahrzeuge die nach StVZO für den Straßenverkehr zugelassen sind,
5. Welche Achspositionen müssen mit M+S-Reifen gemäß StVO ausgerüstet sein:
Zweiräder, Pkw (einschl. SUV, 4x4/Off Road und Quads), Llkw (einschl. Wohnmobile) und Busse mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen auf allen Achspositionen!
Llkw (einschl. Wohnmobile), Lkw und Busse (der EG-Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3, (siehe Anlage) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen („nur“) auf den Antriebsachsen!
6. Ist die Mindestprofiltiefe neu geregelt:
Nein, unabhängig von der nach wie vor gültigen Empfehlung von 4 mm bei Pkw- und Llkw- Winterreifen/M+S-Reifen und 6-8 mm bei Lkw-Winterreifen/M+S-Reifen, gilt die in der StVZO gesetzlich geregelte Mindestprofiltiefe von 1,6 mm!
7. Gilt ein bestimmter Zeitraum für die „Winterreifenpflicht“:
Nein, es handelt sich nach wie vor um eine „situative Winterreifenpflicht“, d.h. nur wer unter winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, muss sein Kraftfahrzeug mit Winterreifen/M+S-Reifen ausstatten!
8. Müssen auch ausländische Kraftfahrzeuge mit Winterreifen/M+S-Reifen ausgestattet sein:
Ja, so sie am öffentlichen Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, müssen sie mit Winterreifen/M+S-Reifen ausgestattet sein!
9. Bleibt der BRV bei seinen Empfehlungen hinsichtlich der Verwendung von Winterreifen/ M+S-Reifen, auch wenn sie über die in der StVO und StVZO geregelten Mindestanforderungen hinausgehen:
Ja, im Einzelnen sind das folgende Empfehlungen: Bei Llkw (einschl. Wohnmobilen) und Bussen der Klassen M2 und N2 (bis 5 bzw. 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse) empfehlen wir die Umrüstung auf Winterreifen/M+S-Reifen auch auf der Lenkachse, da hierfür i.d.R. entsprechende Reifen zur Verfügung stehen.
Bei Nutzfahrzeugen/Bussen der Klassen M3 und N3 (über 5 bzw. 12 Tonnen zulässige Gesamtmasse) verweisen wir ausdrücklich auf die entsprechenden Empfehlungen der wdk- Reifenhersteller je nach Einsatzart des Kraftfahrzeuges: